
Neuerungen 2021: Lohnabzüge und Familienzulagen
Für nach dem 31.12.2020 ausgerichtete Saläre gelten neu folgende Lohnabzüge:
- AHV / IV / EO: 5.3% (je Anteil Arbeitnehmer, -geber)
- ALV 1 und 2 bleiben unverändert.
Im Kanton Schwyz konnte die Ausgleichskasse die Beiträge für die Familienausgleichskasse senken und ab 01.01.2021 höhere Familienzulagen ausrichten. Neu gilt
- Kinderzulagen CHF 230.–
- Ausbildungszulagen CHF 280.–